doppelte Besteuerung von gewerbetreibenden polnischen Betreuungskräften

doppelte Besteuerung von gewerbetreibenden polnischen Betreuungskräften

Betreuungskräfte, die in Deutschland im Rahmen eines Gewerbes arbeiten, müssen an ihre Steuerpflicht in Polen denken, auch wenn alle mit der Arbeit/Tätigkeit verbundenen Formalitäten auf den ersten Blick durch deutsche Vorschriften geregelt sind. Der polnische Fiskus hat kürzlich kategorisch festgestellt, dass Personen, die in Polen wohnhaft sind und in Deutschland eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, auch in Polen verpflichtet sind, ihre Einkünfte zu versteuern.

Diese Auffassung führt zu einer faktischen Doppelbesteuerung der Einkünfte von selbstständigen Betreuungskräften, die in Deutschland tätig sind. Trotz des geltenden Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Polen und Deutschland können diese Personen faktisch sowohl in Deutschland als auch in Polen steuerpflichtig sein, was ihre Einnahmen erheblich belastet.

Das einzige korrekte Entsendemodell bleibt das Modell gemäß der Norm ZERT: www.VerbandPflege.eu.

Die Kanzlei Brighton & Wood entwickelt für Unternehmen sichere, legale und profitable Entsendemodelle, die den Betreuungskräften hohe Nettolöhne garantieren.

Das Thema des Entsendemodells gemäß der oben genannten Norm wird auf der nächsten Konferenz für Praktiker in Krakau besprochen.

 

Der Europaverband für häusliche Pflege und Betreuung e.V. (www.VerbandPflege.eu) organisiert in Krakau am 19. September 2024 die Konferenz zum Thema: Entsendung von osteuropäischen Betreuungskräften nach Deutschland in 2024.

An der Konferenz werden führende polnische und deutsche Pflegeagenturen teilenehmen.

Während der Konferenz wird das einzig legale Modell der Entsendung von osteuropäischen Betreuungskräften nach Deutschland vorgestellt. Er garantiert den deutschen Vermittlern die höchsten Vermittlungsgebühren und den Betreuungskräften die höchsten Nettogehälter.

Bekanntlich ist die DIN SPEC 33454 tot. DEKRA hat vor kurzem erklärt, die Zertifizierung nach dieser Norm nicht mehr durchführen zu wollen.

Seit 2011 funktioniert sehr erfolgreich die Zertifizierung „ZERT 6378 Legale Häusliche Betreuung”(vorher: CBE 701 Häusliche Betreuung).

Die Zertifizierung von polnischen Pflegeagenturen wird seit 2011 durchgeführt.

Ab 2024 werden auch deutsche Vermittler nach „ZERT 6378 Legale Häusliche Betreuung” zertifiziert.

An der Konferenz werden die zertifizierten Pflegeagenturen aus Polen teilnehmen, die die Norm ZERT 6378 Legale Häusliche Betreuung bereitsimplementiert haben.Im Zertifizierungsprozess befinden sich weitere über 30 Pflegeagenturen.

 

Konferenz für Praktiker der Entsendung von Betreuungskräften nach Deutschland: ZUS-Kontrollen in polnischen Pflegeagenturen

Krakau, Hotel**** Conrad, 19.09.2024, 11:00 – 15:00

Teil I (Polnisch): ZUS-Kontrollen in polnischen Pflegeagenturen (11:00 – 13:00)

Programm:

Strategische Themen:

  • Korrekte Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge und Steuern auf das Gehalt von nach Deutschland entsandten Betreuungskräften
  • Der Heilige Gral der Pflegebranche: Wie kann man ein hohes Nettogehalt für Betreuungskräfte sicherstellen und gleichzeitig eine hohe Rentabilität aufrechterhalten?
  • Der Gordische Knoten der Pflegebranche: Verarmende Pflegebedürftige und ihre Familien – hohe Gehaltsforderungen der Betreuungskräfte – überhöhte Vermittlergebühren – Vorschriften zur Entsendung und Beitragszahlung von Betreuungskräften

Prüfungspraxis:

  • Prüfungspraxis der ZUS in polnischen Pflegeagenturen, die Betreuungskräfte nach Deutschland entsenden
  • Annullierung von A1 durch die ZUS – fehlende Inlandstätigkeit, fehlende Arbeitsausführung in Polen durch Betreuungskräfte, marginale Tätigkeit in PL, Scheintätigkeit
  • Dienstreisen: Ansatz der ZUS und der Finanzverwaltung
  • Beanstandung von Diäten, Vorschüssen und anderen Zahlungen an Betreuungskräfte durch die ZUS
  • Beanstandung des kumulierten Beitragssystems durch die ZUS
  • Mechanismus (2024) der Beitragserhebung durch die ZUS

Das richtige Modell zur Entsendung von Betreuungskräften nach Deutschland:

  • Wie kann man ein hohes Nettogehalt für Betreuungskräfte sicherstellen und gleichzeitig die Rentabilität des Unternehmens aufrechterhalten?
  • Das optimale (richtige, sichere und rentable) Geschäftsmodell in der häuslichen Betreuungsbranche in Deutschland

Verantwortung für Beiträge:

  • Haftung des Vorstands/GF für Beiträge und Steuern
  • Haftung des Komplementärs für Beiträge und Steuern
  • Haftung des Kommanditisten für Beiträge und Steuern
  • Haftung der Mitarbeiter der Lohn-, Personal- und Buchhaltungsabteilungen für Beiträge und Steuern
  • Haftung im Falle eines fiktiven Vorstands
  • Haftung für Beiträge im Falle eines Einzelunternehmens, einer zivilrechtlichen Gesellschaft, einer offenen Handelsgesellschaft, einer GmbH, einer Kommanditgesellschaft
  • Ltd. in der Struktur von Entsendegesellschaften
  • Auflösung/Abwicklung einer Gesellschaft während der ZUS-Prüfung: rechtliche Folgen, Verantwortung
  • Neueste ZUS-Praxis: Torpedierung des Liquidationsverfahrens/Verfahrens zur Löschung durch das KRS

Weitere aktuelle Themen:

  • Problematik der Mehrwertsteuer auf Rechnungen, die von deutschen Vermittlern an polnische Betreuungsagenturen ausgestellt werden
  • Festlegung des Arbeitsverhältnisses einer nach Deutschland entsandten Betreuungskraft
  • Europäische Strategie zur Langzeitpflege, d.h.: viele Analysen – warum die europäische Strategie keinen Einfluss auf die Tätigkeit polnischer Pflegeagenturen hat

Die Konferenz wird von Anwälten von Brighton&Wood geleitet:

  • 25 Jahre erfolgreiche Betreuung von Entsendeunternehmen
  • Über 1.000 dauerhaft betreute und beratene Entsendefirmen in den letzten 25 Jahren
  • Über 10.000 Gerichtsverfahren gegen die ZUS, geführt von Prozessanwälten von Brighton&Wood (Rechtsanwälte und Rechtsberater) in den letzten 25 Jahren
  • Über 40.000 entsandte Arbeitnehmer und BK jährlich bei Unternehmen, die von Brighton&Wood beraten und betreut werden
  • In der häuslichen Betreuungsbranche in Deutschland wurden in den letzten 20 Jahren alle Marktführer dauerhaft von Brighton&Wood betreut

 

Brighton&Wood
European Employment Lawyers & Advisors

Warszawa – Kraków – Opole – Lotnisko Radzieje (summer office) – Berlin - Nicea
www.BrightonWood.com

Marki stowarzyszone z Brighton&Wood:

ELYSIUM – Payroll, Bookkeeping & Cost Optimisation for Cross-Border Business: www.Elysium-Europe.eu

Global Employment – Strategy Consulting: www.GlobalEmployment.eu

deepEYE - Wealth Protection: www.deepEYE.pl  

Brighton&Wood zapewnia stałe wsparcie prawne Izbie Pracodawców Polskich (www.ipp.org.pl) oraz Europejskiemu Zrzeszeniu Opieki Domowej w Berlinie (www.VerbandPflege.eu)  


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Teil II (in Deutsch): Entsendung von osteuropäischen Betreuungskräften nach Deutschland (13:00-15:00)

  • Optimales Modell der Entsendung von osteuropäischen Betreuungskräften nach Deutschland
  • Zertifizierung „ZERT 6378 Legale Häusliche Betreuung”/2024
  • Vorteile eines eigenen Vermittlungsunternehmens in Polen
  • Eigene Pflegeagentur in Polen
  • Effiziente Rekrutierung von polnischen Betreuungskräften
  • B2B-Treffen mit zertifizierten polnischen Pflegeagenturen

Die Konferenz wird von Brighton&Wood geführt:

  • 25 Jahre erfolgreiche Betreuung von entsendenden Unternehmen
  • Über 1.000 entsendende Unternehmen wurden in den letzten 25 Jahren permanent beraten
  • Über 10.000 Gerichtsverfahren gegen die ZUS (A1, Bemessungsgrundlage Sozialabgaben) wurden in den letzten 25 Jahren von den Prozessanwälten von Brighton&Wood (Rechtsanwälte und Rechtsberater) geführt
  • Über 40.000 entsandte Arbeitnehmer pro Jahr sind bei den von Brighton&Wood beratenen Unternehmen beschäftigt
  • In der Branche der häuslichen Betreuung in Deutschland wurden in den letzten 20 Jahren alle Marktführer permanent von Brighton&Wood beraten

 

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www.BrightonWood.com

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